Die Anamnese (griechisch: „Erinnerung“) ist das In-Worte-Bringen von Vergangenem. In der Therapeutik ist Anamnese die Erhebung der medizinischen Vorgeschichte, der Krankheitsentwicklung und der aktuellen Befindlichkeit eines Patienten. Zur Vorgeschichte gehören unter anderem auch die Familienanamnese und eine Beschreibung der gegenwärtigen Lebenssituation des Patienten.
Neben der Eigenanamnese, welche die Erinnerung des Patienten beschreibt, gibt es auch eine Fremdanamnese, bei welcher Angehörige befragt werden, z.B. bei Erinnerungsverlust, Bewusstlosigkeit oder wenn die Darstellung des Patienten fraglich verfälscht ist (insbesondere bei psychischen Leiden). Hierbei ist jedoch die Schweigepflicht zu beachten (z.B. wenn ein Arzt vermutet, dass der Patient über seinen Drogenkonsum lügt, darf er nicht einfach die Angehörigen fragen).
Eine Anamnese ist keine Untersuchung sondern lediglich die Befragung und das Gespräch mit dem Patienten. Sinn einer ausführlichen Anamnese bei nicht klarer Grunderkrankung ist die Einschränkung möglicher Erkrankungen mit diesen oder ähnlichen Symptomen (Differentialdiagnosen) auf eine überschaubare Anzahl (Leitsymptome), um nach der nun folgenden Diagnostik eine definitive Diagnose
stellen zu können.
Häufige Fragen bei der Anamnese sind:
Seit wann haben sie welche Beschwerden?
Wann treten diese auf?
Wie begannen die Beschwerden? Hatten Sie einen Unfall?
Welche sonstigen Vorerkrankungen haben sie?
Welche Medikamente nehmen Sie ein?
Die Körperliche (oder auch klinische) Untersuchung beschreibt die ärztliche Untersuchung eines Patienten mit den eigenen Sinnen
und einfachen Hilfsmitteln. Sie wird als unverzichtbare Grundlage der Diagnostik angesehen und beinhaltet u.a.
Das Betrachten (Inspektion)
Abtasten (Palpation),
Beklopfen (Perkussion) und ggf.
Abhören (Auskultation) von Körperregionen sowie
Die Geruchswahrnehmung (z.B. Alkohol, Harnstoff, Aceton etc. in der Atemluft)
Für orthopädische Erkrankungen ist insbesondere der Bewegungsapparat einer gründlichen körperlichen Untersuchung zugänglich.
Diese besteht neben den klassischen oben genannten Sinneswahrnehmungen des Arztes vor allem aus allgemeinen und speziellen Funktionstests.
Allgemeine Funktionstests stellen z.B. die deskriptive Protokollierung von Bewegungsausmaßen in allen drei Ebenen nach der sogenannten Neutral-Null-Methode dar. Meistens stellen diese Funktionen komplexe Bewegungsmuster dar, die aus einer Vielzahl von verschiedenen Muskelgruppen gebildet werden. Sie eignen sich daher nur für eine orientierende Übersicht des Bewegungsapparates. Mittels spezieller Funktionstests können gezielte Körperabschnitte oder gar Muskeln auf die korrekte Versehrtheit hin überprüft werden. Hierunter fällt
auch die orientierende neurologische Untersuchung zur Überprüfung der Nerven mittels Reflexhammer etc.
Für spezielle Fragestellungen können zum Teil technisch unterschiedlich aufwendige Untersuchungen notwendig werden, wie zum Beispiel: Röntgen, Computertomographie (CT), Magnetresonanztherapie (MRT), Ultraschall (auch Sonographie), Skelettszintigraphie.
Aus ärztlicher Sicht sollte der Einsatz streng unter den Aspekten medizinischer Nutzen, potentielle Patientengefährdung sowie Kosten betrachtet und nur sehr gezielt eingesetzt werden.